AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der TARGETHUNTING GmbH, Holzmarkt 2a, 50676 Köln (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt)und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über HR-Leistungen in den Bereichen Online und Performance Marketing  (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt)gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.

1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnisentgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.4. Maßgeblich ist die jeweilszum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen den Parteien geltende Fassung derAllgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründender Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.

§2 Leistungen

2.1 Der ANBIETER ist spezialisiert auf sog. Social Media Recruiting, d.h. die Gewinnung von Mitarbeiterin im Wege des Online-Marketings, des Performance-Marketings sowie der Videografie.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.

2.3 Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass beider Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem KUNDEN gegenüberausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg(wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads,Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet.

2.4 Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram,oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieserfür den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso könnenPlattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporäroder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. DerVergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.

2.5 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

2.6 In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

§3 Besondere Bestimmungen im Bereich Videografie

3.1 Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regeleinvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.

3.2 Der KUNDE ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen

3.3 Der KUNDE ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Shooting Termin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 50% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Shooting Termin, ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarte Vergütung ​voll zu erbringen, es sei denn, zwischen den PARTEIEN wird einvernehmlich ein Ersatztermin vereinbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

3.4 Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellen Aufnahmen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte) Farbkorrektur.

3.5 Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Aufnahmen für den KUNDEN digital zum Download bereit und/oder wird dem KUNDEN auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt. Die Bilder können im Bearbeitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.

3.6 Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen, sowie etwaig angefallene Reisekosten durch eine Pauschalvergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgegolten. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch den ANBIETER an den KUNDEN gem. Vereinbarung umfasst sowie eine Korrekturschleife hinsichtlich der Nachbearbeitungaufnahmen. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gem. Preisliste.

3.7 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallenzusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem KUNDEN zur Last und sind von einer Pauschalvergütung nicht umfasst.

3.8 Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-,Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Die (gewerbliche)Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig.

3.9 Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.

3.10 Der KUNDE ist bei jeglicher Nutzung der Bilder in allen Medien(einschließlich online und Print) verpflichtet, den ANBIETER in angemessener Form als Urheber unter der Angabe der Homepage bzw. des Instagram Profils anzugeben.

§4 Vertragsschluss

4.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

4.2 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.

4.3 Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

4.4 Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

§5 Vergütung

5.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Angebot geltende Vergütung. Sofern keine Vergütung individuell vereinbart wurde, gilt die Vergütung gemäß geltender Preisliste. Soweit eine Ratenzahlung vereinbart ist, fällt die erste Rateunmittelbar mit Vertragsschluss an; die weiteren Raten fallen - sofern nicht anders vereinbart - jeweils monatlich im Voraus an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.

5.2 Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt - nur einmalig an. Im Rahmeneiner etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.

5.3 Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.

5.4 Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.

5.5 Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.

5.6 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

§6 Verzug

6.1 Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde undsämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden. Kommt der KUNDE mit der Erbringung von Mitwirkungshandlungen in Verzug,erlöschen etwaige vom ANBIETER versprochene Garantien.

6.2 Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.

6.3 Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatzgeltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.

§7 Sonstige Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

7.1 Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, bzw. dem individuell vereinbarten Beginn der Vertragslaufzeit.

7.2 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des KUNDEN, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.

7.3 Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte und etwa Webseiten verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.

7.4 Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert, dem KUNDEN gegenüber digital (z.B. viaZoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.Soweit die Leistungserbringung digital erfolgt, ist der ANBIETER berechtigt, die Leistungserbringung, insbesondere Video-Calls, audiovisuell aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung wird dem KUNDEN nach erbrachter Leistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Verfügung gestellt.

7.5 Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen desbereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

§8 Vertragslaufzeit

8.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) festgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

8.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.

8.3 Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um einen Monat, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.

8.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§9 Zahlungsbedingungen

9.1 Die Zahlung ist per Rechnung, CopeCart und Lastschrifteinzug möglich.

9.2 Der KUNDE verpflichtet sich, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der ANBIETER ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oderähnliche Gebühren, die die Bank oder Kreditkartenfirma geltend macht.

§10 Haftung auf Schadensersatz

10.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen.

10.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

10.3 Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn odereinen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

§11 Begriffsbestimmungen

Es gelten für die Individualverträge sowie für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzlich folgende Begriffsbestimmungen:

- „INTERESSENT“: Jede natürliche Person, die ihre Kontaktdaten in einem Social Media Funnel einträgt oder ihren Lebenslauf über Active Search in das Performanceportal hochlädt. Liegen diese Voraussetzungen vor und ist der INTERESSENT nach objektiven Kriterien ungeeignet für die bestimmte ausgeschriebene Stelle, so kann der KUNDE innerhalb von drei Werktagen dem ANBIETER in Textform mitteilen, dass der INTERESSENT völlig ungeeignet ist.Völlig ungeeignet ist ein INTERESSENT lediglich dann, wenn bestimmte objektive Einstellungskriterien (etwa eine bestimmte Berufsausbildung) für die Stellenbesetzung zwingend vorgegeben sind und der INTERESSENT hierüber nichtverfügt. In diesem Fall gilt die natürliche Person nicht mehr als INTERESSENT.

- „MEHRFACHBEWERBUNG“: Sobald sich ein INTERESSENT in einem Social Media Funnel zu einer bestimmten Stelleausschreibung mit derselben E-Mail-Adresse mehrfach bewirbt. Bewirbt sich ein INTERESSENT auf eine bestimmte Stelle mehrfach mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen, stellt dies keine MEHRFACHBEWERBUNG dar, es sei denn, der ANBIETER erlangt bis zum Zeitpunkt der jeweiligen Rechnungsstellung positive Kenntnis davon, dass sich ein INTERESSENT auf eine bestimmte Stelle mehrfach mit unterschiedlicher E-Mail-Adresse beworben hat.

- „VORSCHLAG“: Jede natürliche Person mitsamt Lebenslauf, mit welcher derANBIETER ein individuelles, nicht-privates, Gespräch geführt hat und welche aufgrund ihres Wohnorts, ihrer Berufserfahrung und ihrer Qualifikationen nicht ungeeignet für die vom KUNDEN ausgeschriebene Stelle ist.

§12 Datenschutz, Geheimhaltung

12.1 Der KUNDE wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.

12.2 Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oderallgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§13 Abnahme

13.1 Sofern die individuell vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.

13.2 Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschlusseiner Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

13.3 Die seitens des KUNDEN abzunehmenden(Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§14 Urheberrecht

14.1 Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

14.2 Der KUNDE räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.

14.3 Der KUNDE räumt dem ANBIETER weiterhin das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

14.4 Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.

14.5 Der KUNDE erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.

14.6 Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Datender Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend die Abbildung der Werbeanzeigen sowie der Kampagnenstrukturen und der Kampagnenstrategie.

§15 Widerrufsrecht

Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

§16 Referenznennung

Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium zu Werbezwecken als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos sowie durch den KUNDEN vorgenommen Bewertungen. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.

§17 Allgemeine Bestimmungen

17.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Köln.

17.2 Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschlandunter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

17.3 Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

17.4 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer odermehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.

17.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: Februar 2025