§1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die vertragliche Beziehung zwischen der TARGETHUNTING GmbH, Holzmarkt 2a, 50676 Köln, (im Folgenden kurz "ANBIETER" genannt) und dem NUTZER (im Folgenden kurz "NUTZER" genannt, zusammen hier auch als „PARTEIEN“ bezeichnet), über die Bereitstellung eines KI-basierten Voice-Bots und einen KI-basierten Chat-Bot gelten (im Folgenden: Agent) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Widersprechende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des NUTZERS werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des NUTZERS Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich für die vertraglichen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und solchen NUTZERN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
1.4. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies ausschließlich aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit irgendeine Wertung verbunden ist.
§2. Leistungsgegenstand (Voice-Bot/Chat-Bot)
2.1 Der ANBIETER bietet seinen NUTZERN einen KI‑basierten Voice- und Chat-Bot an.
2.2 Die einzelnen, konkret geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsangebot sowie der Produktbeschreibung des ANBIETERS.
2.3 Die Nutzung der Agenten sowie die erstmalige Einrichtung beim NUTZER ist kostenpflichtig; Inhalte und Preise ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsangebot des ANBIETERS.
2.4 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen. Dies umfasst insbesondere den Einsatz von KI‑Modellen, Cloud‑Infrastrukturen und Analysewerkzeugen Dritter. Der ANBIETER wählt diese Dienstleister mit der gebotenen Sorgfalt aus. Ein Anspruch des NUTZERS auf den Einsatz bestimmter Technologien oder Anbieter besteht nicht.
2.5 Nicht Gegenstand des Leistungsangebots ist die Erzielung bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse.
2.6 Soweit der Agent Hinweise auf mögliche betrügerische Inhalte, Absender oder Kommunikationsmerkmale (z. B. Domain Abweichungen) gibt, handelt es sich hierbei ausschließlich um automatisiert generierte Warnhinweise ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung dafür, dass ein als unbedenklich eingestufter Inhalt tatsächlich betrugsfrei ist oder ein als auffällig gekennzeichneter Inhalt tatsächlich betrügerisch ist.
§3. Pflichten des NUTZERS
3.1 Der NUTZER verpflichtet sich, die vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Funktionen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und hinsichtlich der Zweckbestimmung des Agenten zu nutzen.
3.2 Der NUTZER ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (z. B. durch die regelmäßige Durchführung von Updates des verwendeten Betriebssystems) bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der NUTZER zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
3.3 Der NUTZER ist verpflichtet, unberechtigten Zugang auf den Agenten durch unbefugte Dritte mittels geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Der NUTZER ist verpflichtet, den ANBIETER umgehend zu informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Agent missbräuchlich genutzt wird. Der NUTZER haftet für einen etwaigen Missbrauch des Agenten und/oder seiner Daten.
3.4 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der Daten obliegt dem NUTZER.
3.5 Der NUTZER erkennt an, dass er bei Verstoß gegen die hier aufgestellten Bedingungen jederzeit durch den ANBIETER vorübergehend oder dauerhaft vom Agenten ausgeschlossen („deaktiviert“) werden kann.
3.6 Der NUTZER ist zur Durchführung von Updates verpflichtet. Die Kompatibilität des Agenten mit veralteten Versionen kann ausdrücklich nicht zugesichert werden.
3.7 Die Nutzung des Agenten erfolgt ausschließlich im Rahmen der vom ANBIETER vorgegebenen Zweckbestimmung (entsprechend der Produktbeschreibung); eine hiervon abweichende oder erweiterte Verwendung ist unzulässig.
3.8 Die Nutzung des Agenten zur Verarbeitung von Dokumenten oder Inhalten mit strafrechtlichem Bezug, laufenden Ermittlungsverfahren, medizinischen Befunden, Diagnosen oder vergleichbar besonders sensiblen Informationen ist ausgeschlossen.
§4. Inhalte des NUTZERS
4.1 Der NUTZER kann in den Agenten Eingaben machen („Input“) und von dem Agenten Ausgaben erhalten, die auf dem Input basieren („Output“). Input und Output werden zusammen als „Inhalte“ bezeichnet.
4.2 Der Agent prüft nicht die inhaltliche Richtigkeit des Inputs.
4.3 Sofern und soweit der Agent anhand eingegebener Informationen Output generiert, ist dieser stets und ausschließlich unverbindlicher Vorschlag für den NUTZER. Eine inhaltliche oder fachliche Prüfung der Empfehlungen auf ihre Richtigkeit durch den ANBIETER erfolgt nicht und ist ausdrücklich nicht geschuldet.
4.4 Aufgrund des auf Wahrscheinlichkeiten beruhenden Charakters maschinellen Lernens kann die Nutzung des Agenten in bestimmten Situationen zu Output führen, der reale Personen, Orte oder Fakten nicht vollständig oder nicht zutreffend wiedergibt.
Vor diesem Hintergrund erklärt der NUTZER sein Einverständnis mit dem Folgenden:
- Der Output ist möglicherweise nicht immer richtig. Der NUTZER verlässt sich nicht auf den Output als alleinige Quelle der Wahrheit oder faktischer Informationen oder als Ersatz für professionelle Beratung.
- Dem NUTZER ist bewusst, dass er verpflichtet ist, den Output auf Richtigkeit und Angemessenheit für die geplante Verwendung zu überprüfen und zu bewerten. Dies umfasst eine angemessene Überprüfung des generierten Outputs durch einen Menschen, bevor Output verwendet oder weitergegeben wird.
- Der NUTZER darf Output, der sich auf eine Person bezieht, nicht für einen Zweck verwenden, der rechtliche oder wesentliche Auswirkungen auf diese Person haben könnte, wie z. B. das Treffen von Kredit-, Bildungs-, Beschäftigungs-, Unterkunfts-, Versicherungs-, rechtlichen, medizinischen oder anderen wichtigen Entscheidungen.
4.5 Der NUTZER ist für den Input verantwortlich, einschließlich der Sicherstellung, dass dieser nicht gegen geltendes Recht oder gegen diese Bedingungen verstößt. Der NUTZER sichert zu und gewährleistet, dass er über alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen verfügt, die für die Bereitstellung von Input im Rahmen der Nutzung des Agenten erforderlich sind. Der ANBIETER behält sich bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung zivil- und/oder strafrechtliche Sanktionen ausdrücklich vor. Der NUTZER stellt den ANBIETER bereits jetzt von möglichen Regressansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Bestimmung etwaig resultieren. Der NUTZER erkennt an, dass er bei Verstoß jederzeit durch den ANBIETER deaktiviert werden kann.
4.6 Soweit nach geltendem Recht zulässig, behält der NUTZER die Inhaberrechte am Input und dem ANBIETER stehen die Rechte am Output zu. Der NUTZER tritt insoweit hiermit alle gegebenenfalls entstehenden oder entstandenen Rechte, Titel und Ansprüche am und in Bezug auf den Output an den NUTZER ab.
4.7 Aufgrund der Art der vertragsgegenständlichen Leistung und der Konzeption von künstlicher Intelligenz im Allgemeinen ist der Output möglicherweise nicht einzigartig, und andere Nutzer können ähnlichen Output erhalten. Die obige Abtretung erstreckt sich nicht auf den Output anderer Nutzer oder den Output von Drittanbietern.
4.8 Die vom NUTZER in Form von Input bereitgestellten Inhalte werden vom ANBIETER nicht zum Training der KI-Modelle des ANBIETERS verwendet.
4.9 Der NUTZER nimmt zur Kenntnis, dass die vom NUTZER bereitgestellten Inhalte technisch auf Servern des ANBIETERS oder von diesem beauftragten Dienstleistern verarbeitet und gespeichert werden und dem ANBIETER aus technischen und administrativen Gründen ein Zugriff auf diese Inhalte möglich ist. Ein Zugriff erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Vertragserfüllung, der technischen Wartung, der Fehleranalyse oder zur Missbrauchsabwehr.
§5. Vertragslaufzeit
5.1 Die Erstlaufzeit des Vertrags richtet sich nach der individuellen Absprache zwischen den Parteien.
5.2 Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
5.3 Nach Ende der Erstlaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ende der Erstlaufzeit gekündigt wurde.
5.4 Beide Parteien haben jederzeit das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
§6. Support
6.1 Die Erbringung von etwaigen Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen seitens des ANBIETERS wird gesondert zwischen den PARTEIEN vereinbart.
6.2 Dies gilt auch für die Vereinbarung darüber, wann ein Supportfall vorliegt.
§7. Vergütung
7.1 Es fällt die Vergütung gem. individueller Absprache und/oder Preisübersicht an. Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der vom NUTZER gewählten Funktion sowie der jeweiligen Vertragslaufzeit.
7.2 Die Vergütungspflicht des NUTZERS bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den NUTZER verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
7.3 Alle durch den NUTZER zu leistenden Zahlungen sind grundsätzlich sofort nach Vertragsschluss im Voraus fällig. Es gelten die angebotenen Zahlungsdienste. Der NUTZER erklärt sein Einverständnis, die Rechnung auf elektronischem Wege übermittelt zu bekommen.
§8. Verzug
8.1 Ist der NUTZER mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
8.2 Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der NUTZER bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
8.3 Ist der NUTZER mit der Entrichtung der fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen in Verzug, ist der ANBIETER nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung zur Sperrung des Agenten berechtigt. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt im Falle einer solchen Sperrung des Agenten unberührt.
§9. Haftung auf Schadensersatz
9.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.
9.2 Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der NUTZER regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Innerhalb der Grenzen aus Ziffer 10.2 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der NUTZER ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.
9.4 Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Störungen aus der Sphäre Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst keinen Einfluss ausüben kann.
9.5 Der NUTZER stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung dieser AGB durch den NUTZER, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden. Der NUTZER erstattet dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung und Verteidigung anfallenden Kosten.
9.6 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des ANBIETERS.
§10. Urheberrecht, Schutzrechte, Referenznutzung
10.1 Das komplette Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z. B. dem Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts.
10.2 Die gesamte Daten- und Datenbankstruktur darf nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. Dem NUTZER wird ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes, Nutzungsrecht zur Nutzung des Agenten eingeräumt. Jede kommerzielle Nutzung ist ohne die vorherige Einwilligung des ANBIETERS in jedem Fall unzulässig.
10.3 Dem NUTZER wird zudem eine tatsächliche Nutzungsbefugnis an Bestandteilen des Agenten, die nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemeinsamen Annahme der Parteien keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, eingeräumt.
10.4 Die automatisierte Datenabfrage durch Skripte, Bots, Crawler o. Ä., durch Umgehung der Suchmaske, durch Suchsoftware oder vergleichbare Handlungen (insbesondere Data-Mining oder Data Extraction) und das Abgreifen der geschützten Daten und Datenbankinhalte auf andere Weise sind nicht zulässig. Die diesbezügliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
10.5 Der NUTZER ist verpflichtet, jegliche Nutzung zu unterlassen, die diese Rechte verletzt, und haftet für sämtliche Schäden, die dem ANBIETER aus einer Verletzung dieser Urheberrechte entstehen.
10.6 Der ANBIETER darf den AUFTRAGGEBER in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
§11. Weiterentwicklung
11.1 Der ANBIETER behält sich im Zuge einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z. B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor.
11.2 Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung an den NUTZER erfolgen. Entstehen für den NUTZER durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Nutzer innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
§12. Sachmängel
12.1 Der Agent hat bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Er genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Agenten dieser Art übliche Qualität. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. Ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
12.2 Bei Sachmängeln kann der ANBIETER zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des ANBIETERS durch Beseitigung des Mangels, durch die Bereitstellung eines Agenten, der den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass der ANBIETER zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.
12.3 Der NUTZER unterstützt den ANBIETER bei der Fehleranalyse und Mangelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme unverzüglich und konkret beschreibt, den ANBIETER umfassend informiert und ihm die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Der ANBIETER wird die Mangelbeseitigung durch Fernwartung erbringen.
§13. Datenschutz und Geheimhaltung
13.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS‑GVO. Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, in denen der NUTZER zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des NUTZERS entspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen.
13.2 Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen PARTEI vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§14. Verfügbarkeit des Agenten
14.1 Der ANBIETER strebt eine hohe Verfügbarkeit der Agenten an. Der NUTZER ist sich jedoch darüber im Klaren und stimmt zu, dass insbesondere bei nicht vom ANBIETER beeinflussbaren Störungen des Internets oder aus sonstigen nicht vom ANBIETER zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt oder bei Wartungsarbeiten des Agenten, die Verfügbarkeit des Agenten eingeschränkt sein kann. Störungen in diesem Sinne beeinträchtigen nicht die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistung durch den ANBIETER.
14.2 Die Verfügbarkeit des Agenten beträgt im Durchschnitt 97 % pro Jahr, abzüglich der für das Einspielen von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten notwendigen Zeit. Der ANBIETER ist bestrebt, jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen.
§15. Allgemeine Bestimmungen
15.1 Soweit gesetzlich zulässig ist der Gerichtsstand der Sitz des ANBIETERS.
15.2 Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung selbst.
15.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
15.4 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung des Agenten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
Stand: April 2026